Impressum
Verantwortlich:
Tony Domayer
Berliner Straße 257
65205 Wiesbaden
Rechte am Bild:
Tony Domayer
Telefon: +49 1601543913
E-Mail: tony@lightinglabs.de
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: 01.01.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Auftragsverhältnis mit:
LIGHTING LABS LICHTDESIGN - Tony Domayer, Berliner Straße 257, 65205 Wiesbaden.
Und alle in diesem Netzwerk befindlichen beauftragten Subunternehmer unter Rechnungsstellung der oben genannten Person.
1.2 DIe nachfolgenden AGB gelten ausschließlich. Bei Auftragsannahme werden diese akzeptiert. Eine Nebenabrede wird seitens des Auftragnehmers nicht akzeptiert. Werksverträge unterliegen vorrangig dieser AGB.
1.3 Die AGB gelten auch für nachfolgende Aufträge desselben Kunden.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Der Auftragnehmer arbeitet als selbstständiger Unternehmer.
2.2 Der Auftraggeber muss schon bei Buchung unaufgefordert über den Umfang der Beauftragung sowie auf eventuelle außergewöhnliche Umstände im Zusammenhang mit der Beauftragung hinweisen. Dies schließt explizit ein, bezieht sich aber nicht nur auf Einsatzzeiten, besondere Belastungen und Risiken für körperliche und seelische Gesundheit sowie besondere moralische Belastungssituationen.
2.3 Der Auftrag befristet und der Auftragsrahmen wird im Angebot niedergeschrieben. Das Auftragsverhältnis endet mit dem Ablauf des letzten Angebotstages.
2.4 Der Auftraggeber ist frei, vor, während und nach dem Auftragsverhälnis für andere Auftraggeber tätig zu werden. Auch sollten diese in einem Konkurrenzverhältnis stehen.
2.5 Der Auftragnehmer unterliegt in der Ausführung seines Auftrages und der kreativen Gestaltung unter keiner Weisung. Sollte es zu klaren kreativen Vorgaben kommen, so dies dem Auftragnehmer vor dem Auftrag mitzuteilen.
2.6 Der Auftragnehmer sorgt selbstständig für die Zahlung und die Abgabe aller Zahlungspflichtigen Versicherungen und Leistungen.
2.7 Eine Beauftragung erfolgt ausschließlich schriftlich, per Mail, Whatsapp oder sonstigen schriftlichen Wegen.
2.8 Die Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend. Eine Auftragsbestätigung bedarf es nicht. Der Auftrag wird ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung ausgeführt, wenn nicht anders angekündigt.
3. Kreative Handlungen und Arbeitsumfang
3.1 Der Auftragnehmer ist in seiner Planung und Umsetzung frei von Weisungen.
3.2 Sämtliche Zeichnungen, Pläne, Visualisierungen und inhaltliche Ideen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Eine Vervielfältigung und Nutzung bedarf einer schriftlichen Genehmigung, insofern Sie nicht direkt vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind.
3.3 Das vom Auftragnehmer bereitgestellte grandMA Showfile unterliegt dem Urheberrecht. Eine Nutzung und Vervielfältigung ist verboten.
3.4 Der Auftraggeber hat kein Recht auf die Herausgabe der oben genannten Materialien und Plänen.
3.5 Der Auftragnehmer ist ausschließlich verpflichtet, die folgenden Dienstleistungen auszuführen:
Lichtdesign, Lichtoperating, Auf/Abbau Lichttechnischer Anlagen, Auf/Abbau von Traversenkonstruktion zum Aufhängen Lichttechnischer Anlagen.
3.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sämtliche benötigten Arbeitsmaterialien ab Spielfläche und Baufläche zur Verfügung zu stellen. Die Logistik dahin übernimmt der Auftraggeber. Eine Rückgabe dieser erfolgt am selben Punkt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung erfolgt wie auf dem Angebot ausgewiesen.
4.2 Das Angebot wird aus einem Tagessatz errechnet. Dieser wird auf dem Angebot ausgewiesen und besteht aus maximal 10 Stunden pro Auftragstag. (Inkl. 1Std Pause) Darüber hinaus wird ein vereinbarter Mehraufwand pro Stunde fällig. Dieser orientiert sich am vereinbarten Tagessatz. Ab der dritten Überstunde kommen zusätzlich 50% hinzu. Ab der fünften 100%.
4.3 An und Abfahrtszeit sowie Reisezeit werden als Arbeitszeit berechnet.
4.4 Eventuell anfallende Auslagen wie Transportkosten oder anderweitige, Produktionsrellevante kosten werden auf der Endrechnung aufgeführt und sind zu begleichen.
4.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit Teilabschlagszahlungen in Form einer Rechnung zu verlangen, sollte die Gesamtzahllast zu hoch sein. Diese sind sofort fällig.
4.6 Bei Neukunden behält sich der Auftragnehmer die Vorklasse vor.
4.7 Zahlung erfolgt, wenn nicht anders Vereinbart, binnen maximal 14 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto des Auftragnehmers. Ein Aufschub auf 30 Tage ist im Vorfeld des Auftrages anzufragen.
5. Verzug
5.1 Die Rechnung ist ab 15/31 Tag in Verzug.
5.2 Der Auftragnehmer verzinst in Verzug stehende Rechnungen wie folgt:
1-5 Tage - 0%
5-14 Tage - 10%
Ab 14 Tagen 25%
5.3 Ab der dritten Zahlungsaufforderung wird ein gerichtliches Einzugsverfahren in Erwägung gezogen.
6. Ausfall und Rücktritt
6.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Auftragsverhältnis ganz oder teilweise zu unterbrechen oder zu beenden, sollte der Auftragnehmer oder die von ihm beauftragten Personen gegen diese Bedingungen ganz oder teilweise handeln.
6.2 Ebenfalls wird der Auftrag beendet, wenn der Auftraggeber oder die von ihm beauftragten Person gegen geltendes Recht verstoßen, politisch offen Rechts orientiert sind und dieses auf der Produktion ausleben oder grob Fahrlässig und Mutwillig gegen sämtliche Sicherheitsbestimmungen handeln und sich unter keinen Umständen an das prinzipielle Miteinander halten. Dazu gehören Mobbing, Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form von Fremdenfeindlichkeit sowie das gemeinsame Miteinander.
6.3 Der Auftragnehmer untersteht seiner eigenen Fürsorgepflicht und behält sich vor, den Auftrag bei übermässigem, nicht kommunizierten Mehraufwand zu beenden, um seine eigene Gesundheit und Folgeaufträge nicht zu gefährden.
6.4 Bei Beendigung des Auftrages durch die oben genannten Punkte hat der Auftraggeber die volle Summe zu bezahlen.
6.5 Tritt der Auftraggeber nach Auftragsabschluss von der Beauftragung zurück, so sind alle bis dahin angefallenen Kosten zu bezahlen. Des weiteren werden wie folgt Ausfallzahlungen fällig:
- Abbestellung bei weniger als 25 Tagen vor Auftragsantritt: 50%
- Abbestellung bei weniger als 14 Tagen vor Auftragsantritt: 80%
Abbestellung bei weniger als 7 Tagen vor Auftragsantritt: 100%
6.6 Eine Stornierung wird ausschließlich durch den Vertragspartner akzeptiert und muss zwingend schriftlich erfolgen.
6.7 Der Auftragnehmer behält sich vor, je nach Aufwand die Vorbereitung in Rechnung zu stellen.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer versichert, über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen.
7.2 Deckungssumme hierzu sind 10.000.000 für Personen- oder Sachschäden.
7.3 Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Abschluss
8.1 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers
8.2 Es gilt deutsches Recht. Vertrags und Verhandlungssprache für Vertragsabschlüsse im DACH Raum ist deutsch. International gilt der deutsche Rechtstext.
8.3 Sollten teile dieser Bestimmung ungültig werden, so behält der erst seine Gültigkeit. Die Salvatorische Klausel findet Anwendung.
8.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch ihn beauftragte Dritte durchführen zu lassen.
8.5 Alle Verhandlungsinhalte, Gagen und Vertragsvereinbarungen sind Stillschweigend zu bewahren.
Bei Herausgabe dieser, insbesondere der Gagenvereinbarung, behält sich der Auftragnehmer bei, Schadensersatz einzuklagen. Darüber hinaus wird eine Vertragsstrafe von 500 Euro fällig.
